Berufsverbote wegen ADHS?

Die Gerüchte halten sich hartnäckig: »Mit ADHS wird man nicht verbeamtet.« Und: »ADHSler dürfen nicht bei der Polizei arbeiten.« Beides aber ist, zumindest in dieser Absolutheit, nicht korrekt. Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird nämlich lediglich gecheckt, ob die Bewerberin oder der Bewerber aller Voraussicht nach bis zum Rentenalter »durchhält« und nicht krankheitsbedingt wohl ständig ausfallen wird. Das heißt im Umkehrschluss: Hat man seine ADHS sozusagen im Griff, ist also zum Beispiel medikamentös gut eingestellt, spricht überhaupt nichts gegen eine Beamtenkarriere, zum Beispiel als Lehrkraft, in der Verwaltung oder eben auch bei der Polizei.

Welche Jobs eignen sich mit ADHS und welche nicht?

Grundsätzlich gibt es keinen Beruf, den ADHS-Betroffene per se nicht ergreifen könnten. Im Zweifelsfall kommt es wie so oft auf den Einzelfall an, ob also jemand mit akuten Symptomen den Anforderungen gewachsen ist. Gleichwohl sind zahlreiche Beschäftigungen für ein »typisches ADHS-Gehirn« weniger geeignet als andere: insbesondere monotone Tätigkeiten, beispielsweise am Fließband. Neben den Kreativjobs (z. B. in der Kunst- oder Medienbranche und teilweise auch im Handwerk) gelten somit buchstäblich aufregende Professionen geradezu als prädestiniert für Menschen mit ADHS; zu nennen wären hier etwa Notfallmedizin, Rettungsdienst – und Polizei.