Mit ADHS-Medikamenten auf Reisen

Medikamente, die bei ADHS typischerweise eingesetzt werden, unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Das hat durchaus Konsequenzen im Alltag, insbesondere im Straßenverkehr. Denn bei einem Drogentest können die Wirkstoffe zu einem positiven Ergebnis führen. Im schlimmsten Fall ist dann der Führerschein erst einmal weg. ADHS-Ausweise für 10 bis 30 Euro pro Kalenderjahr sollen hier helfen. Bei einer Polizeikontrolle wirke das Dokument deeskalierend und verhindere »Missverständnisse«, heißt es. Der Haken: Es handelt sich nicht um ein offizielles Behördenpapier. Da längst nicht alle Beamtinnen und Beamten solche privaten Dokumente kennen, werden diese unter Umständen kritisch hinterfragt. Was also tun? Die Lösung ist einfach!

Ist ein spezieller ADHS-Pass beim Autofahren Pflicht?

Nein. Ein kostenpflichtiger Medikamentenausweis ist nicht vorgeschrieben. Es reicht oft aus, einen abgestempelten und unterschriebenen Medikationsplan oder ein Handyfoto des aktuellen Rezeptes vorzuzeigen. Da Btm-Rezepte keine E-Rezepte sind, also weiterhin auf Papier ausgestellt werden, lässt sich ein solches Foto als erste Orientierung für die Beamten völlig problemlos erstellen. Und selbst ohne solche Nachweise ist der Führerschein rechtlich durch das sogenannte Medikamentenprivileg geschützt. Eine Bestätigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes am nächsten Tag reicht im Regelfall aus, um einen etwaigen Anfangsverdacht endgültig auszuräumen.

Reicht ein ADHS-Medikationsplan auch im Ausland?

Das kommt drauf an: Im sogenannten Schengen-Raum, zu dem außer Zypern und Irland alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören, ist es vorgeschrieben, eine beglaubigte »Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung« des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dabeizuhaben. Wie verpflichtend das ist, wird immer wieder heftig diskutiert. In der Praxis wird dies zwar selten kontrolliert, doch eine rechtliche Absicherung bietet ohne dieses amtliche Dokument auch ein kommerzieller ADHS-Ausweis nicht.

Jenseits des Schengen-Raums ist das Ganze wesentlich komplizierter. Jedes Land hat hier seine eigenen Regeln, die die »Internationale Suchtstoffkontrollbehörde« der Vereinten Nationen detailliert aufführt. In einigen muss die Einfuhr schon einer einzigen Tablette vorab mit langem Vorlauf und erheblichem Aufwand beantragt und genehmigt werden. Wer das versäumt, riskiert hohe Gefängnisstrafen – aufgrund des Besitzes illegaler Drogen!