»Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Maßnahmen zu ergreifen, die eine flächendeckende, leitlinienkonforme Diagnostik und Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sowie Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) im Gesundheitssystem sicherstellen«, heißt es in der Petition mit der Nummer 182986. Unter anderem werden dazu die »Bereitstellung standardisierter Aufklärungsmaterialien«, »verpflichtende Fortbildungen« und die »Entwicklung eines Unterstützungsfonds für Patientinnen und Patienten mit nachweislich schweren gesundheitlichen Schäden infolge fehlerhafter oder unterlassener ADHS-/ASS-Diagnostik« vorgeschlagen. 6.765 Menschen unterzeichneten die Petition – zu wenig, um den Petitionsausschuss des Bundestages zu verpflichten, sich öffentlich damit auseinanderzusetzen. Dafür wären mindestens 30.000 Unterschriften erforderlich gewesen, was relativ wenige schaffen. Und selbst sie garantieren längst noch keine Gesetzesänderung.
Können ADHS-Petitionen etwas bewirken?
Direkte rechtliche Auswirkungen also haben Petitionen zwar selten, für ein Umdenken allerdings sorgen sie häufig trotzdem. Denn sie stellen (Fach-)Öffentlichkeit her, indem sie plakativ auf Probleme und Missstände hinweisen, wodurch sie wiederum politische Debatten anstoßen können. Dr. Maciej Olejnik, Politologe an der Universität Breslau, kommt gar zu dem Schluss: 31 Prozent aller Petitionen mit mindestens tausend Unterschriften erreichen letztlich ihr Ziel, wenn auch auf Umwegen oder mit Verzögerung. Für seine 2025 erschienene Studie »Grassroots lobbying in Germany: Are moderately and greatly supported public petitions effective?« hatte er die rund 50.000 Petitionen analysiert, die in der Zeit des 19. Deutschen Bundestages (24.10.2017–26.10.2021) zu den unterschiedlichsten Themen eingereicht worden waren.
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