Recht auf »Nachteilsausgleich« bei ADHS

Nachteilsausgleiche können in der Schulzeit, während der Ausbildung und im Studium entscheidend sein, um auch mit ADHS nicht den Anschluss zu verpassen. Ein solcher Nachteilsausgleich kann zum Beispiel mehr Zeit in Prüfungssituationen sein, ein Anspruch auf einen ruhige(re)n Raum ohne Ablenkungen oder gar ein anderes Prüfungsformat: mündlich statt schriftlich oder schriftlich statt mündlich, je nach individueller Situation. Man muss es nur beantragen. Dafür gibt es je nach Bundesland und Art der Bildungsstätte Mustervorlagen. Es geht aber genauso gut formlos, solange alles so detailliert wie möglich dargelegt und mit Attesten belegt ist.

Warum beantragen nur wenige Menschen mit ADHS einen Nachteilsausgleich?

Viele wissen gar nichts von dieser Möglichkeit, andere wiederum scheuen sich vor diesem Schritt, weil sie Angst vor Stigmatisierung haben. Schließlich gehen längst nicht alle offen und ehrlich mit der Thematik um. Entsprechend sind die Sorgen und Vorbehalte zwar nachvollziehbar; aber man bringt sich (oder das eigene Kind) schlichtweg um wertvolle Chancen. Denn unter Umständen »hilft« eine ADHS-Diagnose sogar dabei, einen Studienplatz überhaupt erst zu bekommen. Ein entsprechender Härtefall-Antrag kann nämlich durchaus Türen öffnen. Das gilt übrigens in abgewandelter Form später im Berufsleben ebenfalls: Bereits mit einem »Grad der Behinderung« von 30 (GdB 30), also noch weit entfernt von einer anerkannten Schwerbehinderung, besteht ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche. Je nach Ausprägung der Neurodivergenz erhalten Erwachsene meist einen GdB zwischen 20 und 50.